Navigation überspringen
Leichtflüssigkeitsabschneider mit Koaleszenzeinsatz

Abwasser einleiten

Abwässer können Stoffe enthalten, die dessen Abfluss im Kanal behindern, dessen Reinigung in der Kläranlage erschweren oder stören und dessen Schlammbehandlung bzw. -verwertung belasten. Verursacher sind meist Gewerbebetriebe, Industrieunternehmen und andere vergleichbare Einrichtungen (nichthäusliches Abwasser). Solche Abwässer müssen vorbehandelt werden.

Erforderlich sind dann Anlagen, die das Abwasser vorreinigen, bevor es in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet wird.

Wer öffentliche Abwasseranlagen benutzt, muss vor allem die Einleitungsbedingungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt OsnabrückDieser Link führt zu einer externen Seite einhalten.

Vorrübergehende Grundwassereinleitung

Die zeitlich befristete Einleitung von Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz ist antragspflichtig. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt für die vorübergehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation der Stadt Osnabrück.

Downloads Grundwassereinleitung

Fassadenreinigung: Wohin mit dem Waschwasser?

Bei der Reinigung von Fassaden werden schadstoffhaltige Verschmutzungen und Ablagerungen gelöst. Versickert das Waschwasser im Untergrund oder fließt es in den Regenwasserkanal, droht eine Verunreinigung des Bodens bzw. eines Gewässers.

Leiten Sie deshalb Waschwasser unbedingt in die Schmutzwasser-Grundstücks-Entwässerungsanlage sorgsam ein. Von dort aus fließt es direkt in den Schmutzwasserkanal. Je nach Art der Reinigung müssen Sie noch andere Vorsichtsmaßnahmen beachten. Details dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Fassadenreinigung.

Downloads Fassadenreinigung

Fragen? Melden Sie sich bei uns!