Haus- und Grundstücksentwässerung
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Entwässerungsantrag
Anlagen zur Entwässerung, wie Anschlüsse an den Abwasserkanal und Regenwasserversickerung, sowie Vorbehandlungsanlagen, sind genehmigungspflichtig. Ob Neubau, Umbau von Gebäuden oder gewerbliche Nutzungsänderung von Grundstücken: Sie müssen bei der SWO Netz GmbH (hier im Auftrag der Stadt Osnabrück tätig) vor Baubeginn mit dem Bauantrag einen Entwässerungsantrag stellen. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, gibt es grünes Licht für den Bau der Anlage. Den Antrag finden Sie unten zum Download.
Unser Service für Planer, Architekten oder Eigentümerinnen und Eigentümer: Wir beraten Sie gern, wenn Sie einen Entwässerungsantrag stellen möchten.
In Einzelfällen übernimmt die SWO Netz GmbH vor Ort auch die Abnahme der neu verlegten Grundleitungen. Dabei werden alle Leitungen in offener Bauweise kontrolliert. Nach der Verfüllung der Rohrgräben müssen Schmutzwasserkanäle und -schächte eine Dichtheitsprüfung bestehen.
Vor Baubeginn stellen Sie als Bauherrin/Bauherr oder Ihr Fachplaner schriftlich den Entwässerungsantrag bei der SWO Netz und reichen die entsprechenden Unterlagen mit ein, z.B. Lageplan des Grundstücks und Grundrisse des Gebäudes.
Wir als SWO Netz prüfen Ihren Antrag im Auftrag der Stadt Osnabrück anhand der eingereichten Unterlagen.
Die Stadt Osnabrück erteilt die Genehmigung für Ihre geplante Entwässerung.
Sobald die Entwässerungsgenehmigung vorliegt, können Sie mit dem Bau beginnen.
Nach der Fertigstellung müssen die Schmutzwasserkanäle und -schächte eine Dichtheitsprüfung bestehen. Das Ergebnis dieser Prüfung reichen Sie gemeinsam mit einem Bestandsplan, der den Verlauf der Grundstücks-Entwässerungsanlage inklusive aller Schächte und technischen Einrichtungen dokumentiert, bei der SWO Netz ein.
Formular Antrag Entwässerung
Formular Antrag Entwässerung

Gewerbliches und industrielles Abwasser kann Stoffe enthalten, die den Wasserabfluss im Kanal behindern oder die Wasserreinigung in der Kläranlage erschweren. Deshalb sind zusätzliche Angaben im Entwässerungsantrag einzureichen bzw. zu beantragen – nämlich
eine Betriebsbeschreibung,
Angaben zu anfallenden Abwasserströmen und Abwasser-Inhaltsstoffen
geplante Vorbehandlungsanlagen.
Den Entwässerungs-Genehmigungsbescheid erteilt die Stadt Osnabrück nach erfolgter Prüfung.
Für bestimmte Abwasserherkunftsbereiche sind in den Anhängen der Abwasserverordnungen (abgesehen von der Abwasserbeseitigungssatzung) Anforderungen definiert. Für diese Abwasserherkunftsbereiche ist zudem die Indirekteinleitergenehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Inhalte Betriebsbeschreibung Entwaesserungsantrag
Übersicht über ergänzende Angaben bei Grundstücken, die nichthäusliches Abwasser einleiten
Formular Betriebsbeschreibung allgemein
Anlage zum Entwässerungsantrag - Formular Betriebsbeschreibung allgemein
Formular Betriebsbeschreibung Gastronomie
Formular Betriebsbeschreibung Gastronomie
Formularvorlage_Entwaesserungsantrag_Kfz und LF SWO Vorlage
Anlage zum Entwässerungsantrag für Kfz-Betriebe und bei Anfall von Leichtflüssigkeiten
Anlage zum Antrag auf Entwässerung bei Neuantrag und Nutzungsänderung von Arztpraxen
Anlage zum Antrag auf Entwässerung bei Neuantrag und Nutzungsänderung von Arztpraxen
Das Kondensat aus Brennwertkesseln hat einen pH-Wert im sauren Bereich. Deshalb muss es in speziellen Anlagen neutralisiert werden (in Abhängigkeit des Brennstoffes und der Feuerungsleistung).
Details dazu entnehmen Sie bitte dem folgenden Infoblatt.
Infoblatt Kondensat Brennwertkessel
Infoblatt Kondensat Brennwertkessel
Haus- und Grundstücksentwässerung