Das Gebäude der SWO Netz GmbH mit dem renovierten Anbau

Bericht zur Gleichbehandlung

Rechtliche Grundlagen

Nach § 7a Abs. 5 EnWG sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, wie die SWO Netz GmbH verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitenden ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen.

Der aktuelle Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms ist nachfolgend veröffentlicht.

Berichte aus Vorjahren stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Kicker

So erreichen Sie unseren Gleichbehandlungsbeauftragten